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Umsatzsteuerbefreiung auf Schutzmasken

BY TANJA SCHWEIGLER

Ein vorübergehender Erlass des Finanzministeriums stellt Atemschutzmasken ab 13. April 2020 steuerfrei. Normalerweise werden diese mit 20 Prozent besteuert, sollen aber für Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe, die nach dem 13. April und vor dem 1. August getätigt werden, umsatzsteuerbefreit sein.

Aus diesem Grund haben wir einen kurzen Leitfaden für unsere Kunden zusammengestellt, wie die Anpassung der Artikelstammdaten beim Verkauf von Schutzmasken in MD-Premium.NET umzusetzen ist:

1. Prüfen Sie, ob in Ihren Stammdaten der Steuerdatensatz für 0% vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erstellen Sie einen: Stammdaten – Referenzdaten – Steuersätze
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2. Öffnen Sie den Artikelstamm und ändern Sie das Feld UST_ID / Steuersatz auf den Datensatz mit 0%. In unserem Beispiel hier wird es von 2 auf 0 geändert. Ab diesem Zeitpunkt wird jede neue Auftragszeile, die im System neu erstellt wird, mit 0% anstatt der 20% MwSt. berechnet.
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Handhabung bei aktiven Auftragsbestätigungen bzw. Angeboten/Lieferscheinen:
  • Ist ein offener, noch nicht abgerechneter Beleg im System, so kann diese Position angepasst werden. Sie erstellen eine neue Position und löschen dann die ursprüngliche.
  • Sie können aber auch kurzfristig die Geschäftsart von „I“ für Inland auf eine andere (z.B. „A“ für Ausland) ändern, speichern und diese sofort wieder auf die ursprüngliche Geschäftsart zurückstellen.

Wichtige Hinweise:
  • Beachten Sie bitte eventuell angepasste Verkaufspreise des Artikels!
  • Haben Sie bereits Artikel nach dem 13. April 2020 verrechnet und wollen bzw. müssen dem Kunden die MwSt. zurückgeben, so klären Sie das bitte vorab mit Ihrem Steuerberater. Sobald rechtliche Rahmenbedingungen bekannt sind, geben wir gerne eine Korrekturlösung bekannt.
Erlass der Regierung: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/april/keine-umsatzsteuer-auf-schutzmasken.html?fbclid=IwAR2Or-DDEF846uEYtI_nHsWQ3DGDrMskK0byH_VD_YBaj9HwnClu1GRZCn4

Noch ein weiterer Tipp:
Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft wurde ein Corona Hilfs-Fond eingerichtet, der einen Fixkostenzuschuss für Unternehmen in Aussicht stellt. Dieser ist an einige Kriterien gebunden, unter diesem Link https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html erhalten Sie weitere Informationen!

Tags: News

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