Belegerteilungspflicht 2016 / Registrierkassenverordnung 2017
BY ROLAND ROGNER
Belegerteilungspflicht auf Basis Kassenrichtlinie 2012 ab 01.01.2016
Registrierkassenverordnung (RKSV) ab 01.01.2017
Wie bereits in aller Munde werden auch Firmen, die ein ERP System im Einsatz haben, weitere Richtlinien vorgeschrieben.
Da MD-Premium.NET so konfiguriert werden kann, dass erstellte Belege nicht mehr verändert werden können und die Journaldatei protokollfähig ist,
wäre der Barverkauf grundsätzlich diesen neuen Regeln entsprechend.
Zu Ihrer Sicherheit haben wir uns jedoch dazu entschieden, die vorbereitenden Tätigkeiten für 2017
(bis auf die noch nicht mögliche Verschlüsselung) für Sie umzusetzen. Das Gesetz wurde Ende November beschlossen und wir arbeiten seit dem an der Umsetzung.
In den ersten 3 Monaten (Jänner – April 2016) gilt eine allgemeine Schonfrist/Straffreiheit, da die Umsetzung so kurzfristig schwer möglich ist.
In diesem Zeitraum ersuchen wir alle Kunden, die Bareinnahmen generieren, sich bei uns zu melden, um die notwendigen Schritte umzusetzen.
Selbstverständlich ist Kunden, die einen aufrechten Update-Wartungsvertrag haben, dieses Update kostenlos zugänglich. Dieses erhalten Sie über die herkömmliche
Updateroutinen. Dargestellt werden wird pro Beleg jedoch nur EINE Zahlungsart (Bar, Bankomat oder Kredit usw.).
Sollten Sie eine Mischform benötigen (z.B. Barverkaufssumme auf einem Beleg ist 66 Euro, davon 30 Euro Bar, 36 Euro via Bankomat), so empfehlen wir den
Einsatz einer Registrierkasse, die Sie über unseren Partner Postronik, der Kunden&Artikel direkt aus unserem
System ausliest und die Barverkäufe nach MD-Premium.NET rückmeldet und verbucht. Beachten Sie bitte dabei, dass je Kasse eine Connectorlizenz notwendig ist!
Belege, Statistiken und Auswertungen
Für die Darstellung auf den Belegen/Layouts (andrucken von QR-Code) stellen wir Ihnen einen Subreport zur Verfügung und werden Sie auch mit einem Lernvideo
unterstützen, das die korrekte Vorgangsweise für die notwendigen Einstellungen in MD-Premium.NET zeigen wird. Selbstverständlich wird Ihnen der Subreport,
sofern eine VPN- oder Side-by-Side Verbindung vorhanden ist im Rahmen der Wartung eingebaut.
Sollte aus technischen Gründen ein Einsatz vor Ort notwendig sein, so sind die An/Abfahrtskosten vom Kunden zu tragen.
Nicht abgelöst/realisiert wird das herkömmliche Kassenbuch (Modul in der Buchhaltung) - es wird jedoch ein Report zur Verfügung gestellt,
der Ihnen für einem bestimmten Zeitraum (freie Datums-Eingabe) die Summen der Belege darstellt.
Eine Losungsermittlung an der Kasse erfolgt somit wie bisher mittels manuellem Kassenbuch und der neuen Statistik aus MD-Premium.NET.
Ebenso erstellen wir einen Datenexport unter Systemdaten/Export, der im Zuge einer Kontrolle durch das Finanzministerium exportiert werden kann.
Ein Format ist derzeit dafür nicht vorgegeben und eine Ausgabe in das Filesystem als CSV für 2016 daher ausreichend.
Für 2017 wird das Format noch definiert und dann von uns im Zuge eines Updates bereitgestellt.
Voraussetzungen
Aktuelle Version von MD-Premium.NET (ab v5.2.041.0004).
Was ist 2017?
Für 2017 planen wir die Verschlüsselung der vorgeschriebenen Signaturkarte an zentraler serverseitiger Stelle.
Die technischen Voraussetzungen sind noch nicht exakt definiert und hier warten wir noch auf die Details vom Finanzamt.
Hierzu halten wir Sie via Newsletter selbstverständlich am Laufenden.
Kunden mit Version MD-Premium (Version 4.x)
Für Kunden, die noch MD-Premium (v4) im Einsatz haben müssen wie leider mittelen dass dieses Modul nicht verfügbar ist, wir empfehlen hier den Umstieg auf MD-Premium.NET.
Hierfür steht Ihnen unser Herr Rogner sehr gerne für nähere Auskünfte zur Verfügung.
Externe Links
Seiten des Finanzministerium
Seiten der Wirtschaftskammer